§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Hand und Pfote Lohfelden e.V. Er hat seinen Sitz in 34253 Lohfelden und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel eingetragen.
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist es, das Elend der herrenlosen Katzen zu lindern und deren unkontrollierter Vermehrung entgegen zu wirken. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die praktische Arbeit. Darunterfallen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins:
- das Einfangen von herrenlosen Katzen zwecks Kastration
- Fahrt zum Tierarzt,
- Abholen und Zurückbringen zum angestammten Ort.
- Die Übernahme der Kosten für Kastrationen, tierärztliche Behandlung von herrenlosen Katzen
- Die Vermittlung und Unterbringung von Fundkatzen an verantwortungsvolle Tierfreunde und Pflegestellen.
Der Vereinszweck erweitert sich im gleichen Maße auf die Haustierarten Hunde, Vögel und Nagetiere. Ausgeschlossen werden Nutztiere, Reptilien und andere exotische Tierarten.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4 Pflegestellen
Die vom Vorstand ernannten Pflegestellen des Vereins haben Anspruch auf angemessene Kostenerstattung nach Rücksprache mit dem Vorstand. Die Aufwendungen sind im Einzelnen gegenüber dem Verein nachzuweisen.
§5 Finanzierung, Geschäftsjahr
Der Verein finanziert seine Arbeit aus der Unterstützung der Gemeinde Lohfelden, Mitgliederbeiträgen und Spenden. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe in der Jahreshauptversammlung festgelegt wird. Die Höhe und die Fälligkeit des Jahresbeitrages ist der Beitragsordnung zu entnehmen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§6 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich dem Tierschutz verpflichtet fühlt und bereit ist, den Verein bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ideell und materiell zu unterstützen.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen. Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich um den Tierschutz im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen Verdienste erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich, er muss spätestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages trotz Mahnung länger als ein halbes Jahr im Ruckstand ist, wenn es dem Ansehen des Vereins Schaden zufügt oder seinen Interessen zuwider gehandelt hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen.
§7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§8 Versammlungen
Jahreshauptversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung in Form der Jahreshauptversammlung. Sie besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich im ersten Halbjahr statt. Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein 1/3 der Mitglieder dies beim Vorstand beantragen. Auf Beschluss des Vorstandes kann jederzeit eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung der Jahreshauptversammlung obliegt dem Vorstand. Sie erfolgt öffentlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag.
Der Jahreshauptversammlung sind unter anderen folgenden Aufgaben vorbehalten:
- Entgegennahme des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses des zurückliegenden Geschäftsjahres
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer/lnnen
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Der/die Vorsitzende ist in geheimer oder öffentlicher Wahl zu wählen. Anträge aus den Reihen der Mitglieder sind mindestens 7 Tage vor Zusammentritt der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorstand mit kurzer Begründung einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob fristgerecht gestellte Anträge auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sie müssen es, wenn sie die Unterstützung von mindestens 1/3 der Mitglieder haben. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung sind in eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
§9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 Personen
- Vorsitzenden
- Vorsitzenden
- Schriftführer/ln
- Schatzmeister/ln
- Beisitzer/in.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bestimmt die Grundsätze und Richtlinien für die Arbeit des Vereins. Er tritt einmal vierteljährlich zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die Vorsitzenden, spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. Über die Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
Im Falle der Verhinderung der Vorsitzenden muss ein neuer Sitzungstermin vereinbart werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während einer Amtszeit aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Jahreshauptversammlung ein Ersatzmitglied wählen. Der Vorstand bleibt bis zur nächsten satzungsgemäßen Jahreshauptversammlung im Amt. Die Vorsitzenden vertreten den Verein nach innen und außen. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins sind von den
Hier muss noch weiter geschrieben werden :-)